3. Mose/Levitikus 27
Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Israeliten und sprich zu ihnen: Wenn jemand dem HERRN ein Gelübde getan hat, das abgelöst werden soll, und es sich um einen Menschen handelt, 3 so soll das deine Schätzung sein: Einen Mann von zwanzig bis sechzig Jahren sollst du schätzen auf fünfzig Lot Silber nach dem Gewicht des Heiligtums, 4 eine Frau auf dreißig Lot Silber. 5 Von fünf Jahren bis zwanzig Jahren sollst du, wenn es ein Mann ist, schätzen auf zwanzig Lot Silber, eine Frau aber auf zehn Lot Silber. 6 Von einem Monat an bis auf fünf Jahre sollst du, wenn es ein Knabe ist, schätzen auf fünf Lot Silber, ein Mädchen aber auf drei Lot Silber. 7 Bei sechzig Jahren und darüber sollst du, wenn es ein Mann ist, schätzen auf fünfzehn Lot Silber, eine Frau aber auf zehn Lot Silber. 8 Ist er aber zu arm, diese Schätzung zu zahlen, so soll er jenen Menschen vor den Priester stellen und der Priester soll ihn schätzen; er soll ihn aber schätzen nach dem, was der zu geben vermag, der das Gelübde getan hat. 9 Ist es aber ein Tier, das man dem HERRN opfern darf: Jedes Tier, das man dem HERRN gibt, ist heilig. 10 Man soll es nicht auswechseln noch tauschen, ein gutes gegen ein schlechtes oder ein schlechtes gegen ein gutes. Wenn aber jemand auswechselt ein Tier gegen das andere, so sollen sie beide heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, dass man es dem HERRN nicht opfern darf, so soll man es vor den Priester stellen 12 und der Priester soll es schätzen, ob es gut oder schlecht sei, und es soll bei des Priesters Schätzung bleiben. 13 Will’s aber jemand ablösen, der soll den fünften Teil über die Schätzung hinaus geben. 14 Wenn jemand sein Haus dem HERRN gelobt, dass es ihm heilig sei, so soll es der Priester schätzen, ob es gut oder schlecht sei, und wie es der Priester schätzt, so soll’s bleiben. 15 Wenn es aber der, der es gelobt hat, ablösen will, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem es geschätzt ist, hinzulegen, dann soll es ihm wieder gehören. 16 Wenn jemand ein Stück Acker von seinem Erbgut dem HERRN gelobt, so soll es geschätzt werden nach der Aussaat. Ist die Aussaat ein Sack Gerste, so soll der Acker fünfzig Lot Silber gelten. 17 Gelobt er seinen Acker vom Erlassjahr an, so soll es bei dieser Schätzung bleiben. 18 Hat er ihn aber nach dem Erlassjahr gelobt, so soll der Priester das Geld berechnen nach den übrigen Jahren bis zum Erlassjahr und ihn danach geringer schätzen. 19 Will aber der, der ihn gelobt hat, den Acker ablösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, auf das er geschätzt ist, hinzulegen, so soll er wieder sein werden. 20 Wenn er ihn aber nicht ablöst und verkauft ihn dennoch einem andern, so kann er nicht mehr abgelöst werden, 21 sondern wenn dieser Acker im Erlassjahr frei wird, soll er dem HERRN heilig sein wie ein gebannter Acker und soll des Priesters Eigentum sein. 22 Wenn aber jemand dem HERRN einen Acker gelobt, den er gekauft hat und der also nicht sein Erbgut ist, 23 so soll der Priester berechnen, was er gilt bis zum Erlassjahr, und er soll diese Summe am selben Tage geben, dass sie dem HERRN heilig sei. 24 Aber im Erlassjahr soll der Acker wieder an den gelangen, von dem er ihn gekauft hat, dem er als sein Erbgut gehört. 25 Alle Schätzung soll geschehen nach dem Gewicht des Heiligtums; ein Lot aber hat zwanzig Gramm. 26 Die Erstgeburt unter dem Vieh, die dem HERRN auch sonst gebührt, soll niemand geloben, es sei ein Stier oder Schaf; es gehört dem HERRN. 27 Ist es aber unreines Vieh, so soll man es ablösen nach der Schätzung und darüber hinaus geben den fünften Teil. Will man es nicht ablösen, so werde es verkauft nach der Schätzung. 28 Man soll Gebanntes nicht verkaufen oder ablösen, das jemand dem HERRN durch einen Bann geweiht hat, von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Erbacker; denn alles Gebannte ist ein Hochheiliges dem HERRN. 29 Man soll auch keinen gebannten Menschen loskaufen; er soll des Todes sterben. 30 Alle Zehnten im Lande, vom Ertrag des Landes und von den Früchten der Bäume, gehören dem HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. 31 Will aber jemand seinen Zehnten ablösen, der soll den fünften Teil darüber hinaus geben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, alles, was unter dem Hirtenstabe hindurchgeht, jedes Zehnte davon soll heilig sein dem HERRN. 33 Man soll nicht fragen, ob es gut oder schlecht sei, man soll’s auch nicht auswechseln. Wenn es aber jemand auswechselt, soll beides heilig sein und darf nicht abgelöst werden. 34 Das sind die Gebote, die der HERR dem Mose gebot für die Israeliten auf dem Berge Sinai.
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3. Mose/Levitikus 26:40-46
Da werden sie dann bekennen ihre Missetat und ihrer Väter Missetat, dass sie mir untreu gewesen sind und mir zuwidergehandelt haben. 41 – Darum habe auch ich ihnen zuwidergehandelt und sie in das Land ihrer Feinde getrieben. – Da wird sich ja ihr unbeschnittenes Herz demütigen, und dann werden sie die Strafe für ihre Missetat abtragen. 42 Und ich werde an meinen Bund mit Jakob gedenken und an meinen Bund mit Isaak und an meinen Bund mit Abraham und werde an das Land gedenken. 43 Aber das Land wird von ihnen verlassen sein und seine Sabbate nachholen, solange es wüst liegt, und sie werden die Strafe für ihre Missetat abtragen, weil sie meine Rechte verachtet und an meinen Satzungen Ekel gehabt haben. 44 Aber wenn sie auch in der Feinde Land sind, verwerfe ich sie dennoch nicht, und es ekelt mich nicht vor ihnen, sodass es mit ihnen aus sein sollte und mein Bund mit ihnen nicht mehr gelten sollte; denn ich bin der HERR, ihr Gott. 45 Und ich will ihnen zugut an meinen Bund mit den Vorfahren gedenken, die ich aus Ägyptenland führte vor den Augen der Völker, auf dass ich ihr Gott wäre, ich, der HERR. 46 Dies sind die Satzungen und Rechte und Gesetze, die der HERR zwischen sich und den Israeliten aufgerichtet hat auf dem Berge Sinai durch die Hand des Mose.
3. Mose/Levitikus 26:1-39
Ihr sollt euch keine Götzen machen und euch weder Bild noch Steinmal aufrichten, auch keinen Stein mit Bildwerk setzen in eurem Lande, um davor anzubeten; denn ich bin der HERR, euer Gott. 2 Haltet meine Sabbate und habt Ehrfurcht vor meinem Heiligtum. Ich bin der HERR. 3 Werdet ihr in meinen Satzungen wandeln und meine Gebote halten und tun, 4 so will ich euch Regen geben zur rechten Zeit und das Land soll sein Gewächs geben und die Bäume auf dem Felde ihre Früchte bringen. 5 Und die Dreschzeit soll reichen bis zur Weinernte, und die Weinernte soll reichen bis zur Zeit der Saat. Und ihr sollt Brot die Fülle haben und sollt sicher in eurem Lande wohnen. 6 Ich will Frieden geben in eurem Lande, dass ihr schlaft und euch niemand aufschrecke. Ich will die wilden Tiere aus eurem Lande wegschaffen, und kein Schwert soll durch euer Land gehen. 7 Ihr sollt eure Feinde jagen, und sie sollen vor euch her dem Schwert verfallen. 8 Fünf von euch sollen hundert jagen, und hundert von euch sollen zehntausend jagen; denn eure Feinde sollen vor euch her dem Schwert verfallen. 9 Und ich will mich zu euch wenden und will euch fruchtbar machen und euch mehren und will meinen Bund mit euch halten. 10 Und ihr werdet noch von dem Vorjährigen essen und, wenn das Neue kommt, das Vorjährige wegtun müssen. 11 Ich will meine Wohnung unter euch haben und will euch nicht verwerfen. 12 Und ich will unter euch wandeln und will euer Gott sein, und ihr sollt mein Volk sein. 13 Denn ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, damit ihr nicht ihre Knechte bleibt, und habe euer Joch zerbrochen und habe euch aufrecht einhergehen lassen. 14 Werdet ihr mir aber nicht gehorchen und nicht alle diese Gebote tun 15 und werdet ihr meine Satzungen verachten und meine Rechte verwerfen, dass ihr nicht tut alle meine Gebote, und werdet ihr meinen Bund brechen, 16 so will auch ich euch dieses tun: Ich will euch heimsuchen mit Schrecken, mit Auszehrung und Fieber, dass euch die Augen erlöschen und das Leben hinschwindet. Ihr sollt umsonst euren Samen säen und eure Feinde sollen ihn essen. 17 Und ich will mein Antlitz gegen euch richten und ihr sollt geschlagen werden vor euren Feinden, und die euch hassen, sollen über euch herrschen, und ihr sollt fliehen, ohne dass euch einer jagt. 18 Wenn ihr mir aber auch dann noch nicht gehorcht, so will ich euch noch weiter strafen, siebenfältig, um eurer Sünden willen, 19 dass ich euren Stolz und eure Halsstarrigkeit breche, und will euren Himmel wie Eisen und eure Erde wie Erz machen. 20 Und eure Mühe und Arbeit soll verloren sein, dass euer Land sein Gewächs nicht gebe und die Bäume im Lande ihre Früchte nicht bringen. 21 Und wenn ihr mir zuwiderhandelt und mich nicht hören wollt, so will ich euch noch weiter schlagen, siebenfältig, um eurer Sünden willen. 22 Und ich will wilde Tiere unter euch senden, die sollen eure Kinder fressen und euer Vieh zerreißen und euch vermindern, und eure Straßen sollen verlassen sein. 23 Werdet ihr euch aber damit noch nicht von mir zurechtbringen lassen und mir zuwiderhandeln, 24 so will auch ich euch zuwiderhandeln und will euch siebenfältig mehr schlagen um eurer Sünden willen 25 und will ein Racheschwert über euch bringen, das meinen Bund rächen soll. Und wenn ihr euch auch in eure Städte flüchtet, will ich doch die Pest unter euch senden und will euch in die Hände eurer Feinde geben. 26 Dann will ich euch den Vorrat an Brot verderben; zehn Frauen sollen euer Brot in einem Ofen backen und euer Brot soll man euch nach Gewicht zuteilen, und wenn ihr esst, sollt ihr nicht satt werden. 27 Werdet ihr mir aber auch dann noch nicht gehorchen und mir zuwiderhandeln, 28 so will auch ich euch im Grimm zuwiderhandeln und will euch siebenfältig mehr strafen um eurer Sünden willen, 29 dass ihr sollt eurer Söhne und Töchter Fleisch essen. 30 Und ich will eure Opferhöhen vertilgen und eure Rauchopfersäulen ausrotten und will eure Leichname auf die Leichname eurer Götzen werfen und werde an euch Ekel haben. 31 Und ich will eure Städte wüst machen und eure Heiligtümer verheeren und will den lieblichen Geruch eurer Opfer nicht mehr riechen. 32 So will ich das Land wüst machen, dass eure Feinde, die darin wohnen werden, sich davor entsetzen. 33 Euch aber will ich unter die Völker zerstreuen und mit gezücktem Schwert hinter euch her sein, dass euer Land soll wüst sein und eure Städte zerstört. 34 Alsdann wird das Land seine Sabbate nachholen, solange es wüst liegt und ihr in der Feinde Land seid; ja, dann wird das Land ruhen und seine Sabbate nachholen. 35 Solange es wüst liegt, wird es ruhen, weil es nicht ruhen konnte, als ihr es solltet ruhen lassen, während ihr darin wohntet. 36 Und denen, die von euch übrig bleiben, will ich ein feiges Herz machen in ihrer Feinde Land, dass sie ein raschelndes Blatt soll jagen, und sie sollen davor fliehen, als jagte sie ein Schwert, und fallen, wo sie doch niemand jagt. 37 Und einer soll über den andern hinfallen, als wäre das Schwert hinter ihnen, wo sie doch niemand jagt, und ihr sollt nicht bestehen können gegen eure Feinde. 38 Und ihr sollt umkommen unter den Völkern, und eurer Feinde Land soll euch fressen. 39 Die aber von euch übrig bleiben, die sollen in der Feinde Land dahinschwinden wegen ihrer Missetat, aber auch um der Missetat ihrer Väter willen.
3. Mose/Levitikus 25:39-55
Wenn dein Bruder neben dir verarmt und sich dir verkauft, so sollst du ihn nicht als Sklaven dienen lassen; 40 sondern wie ein Tagelöhner, wie ein Beisasse soll er bei dir sein und bis an das Erlassjahr bei dir dienen. 41 Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll zurückkehren zu seiner Sippe und wieder zu seiner Väter Habe kommen. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Darum soll man sie nicht als Sklaven verkaufen. 43 Du sollst nicht mit Härte über sie herrschen, sondern dich fürchten vor deinem Gott. 44 Willst du aber Sklaven und Sklavinnen haben, so sollst du sie kaufen von den Völkern, die um euch her sind, 45 und auch von den Beisassen, die als Fremdlinge unter euch wohnen, und von ihren Nachkommen, die sie bei euch in eurem Lande zeugen. Die mögt ihr zu Eigen haben 46 und sollt sie vererben euren Kindern zum Eigentum für immer; die sollt ihr Sklaven sein lassen. Aber von euren Brüdern, den Israeliten, soll keiner über den andern herrschen mit Härte. 47 Wenn irgendein Fremdling oder Beisasse bei dir zu Besitz kommt und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremdling oder Beisassen bei dir oder jemandem von dessen Sippe verkauft, 48 so soll er, nachdem er sich verkauft hat, das Recht haben, wieder frei zu werden, und es soll ihn jemand unter seinen Brüdern einlösen 49 oder sein Oheim oder sein Vetter oder sonst sein nächster Blutsverwandter aus seinem Geschlecht; oder wenn er selbst so viel aufbringen kann, so soll er selbst sich einlösen. 50 Und er soll mit seinem Käufer rechnen vom Jahr an, da er sich verkauft hatte, bis aufs Erlassjahr. Und das Geld, um das er sich verkauft hat, soll nach der Zahl der Jahre berechnet werden, als wäre er die ganze Zeit Tagelöhner bei ihm gewesen. 51 Sind noch viele Jahre bis zum Erlassjahr, so soll er entsprechend mehr zu seiner Einlösung erstatten von dem Gelde, für das er gekauft wurde. 52 Sind aber nur wenige Jahre übrig bis zum Erlassjahr, so soll er sie berechnen und entsprechend weniger zu seiner Einlösung erstatten. 53 Wie ein Tagelöhner soll er von Jahr zu Jahr bei ihm sein, doch soll er nicht mit Härte über ihn herrschen vor deinen Augen. 54 Wird er aber nicht auf diese Weise eingelöst, so soll er im Erlassjahr frei ausgehen und seine Kinder mit ihm. 55 Denn mir gehören die Israeliten als Knechte; meine Knechte sind sie, die ich aus Ägyptenland geführt habe. Ich bin der HERR, euer Gott.
3. Mose/Levitikus 25:35-38
Wenn dein Bruder neben dir verarmt und nicht mehr bestehen kann, so sollst du dich seiner annehmen wie eines Fremdlings oder Beisassen, dass er neben dir leben könne; 36 und du sollst nicht Zinsen von ihm nehmen noch Aufschlag, sondern sollst dich vor deinem Gott fürchten, dass dein Bruder neben dir leben könne. 37 Denn du sollst ihm dein Geld nicht auf Zinsen leihen noch Speise geben gegen Aufschlag. 38 Ich bin der HERR, euer Gott, der euch aus Ägyptenland geführt hat, um euch das Land Kanaan zu geben und euer Gott zu sein.
3. Mose/Levitikus 25:25-34
Wenn dein Bruder verarmt und etwas von seiner Habe verkauft, so soll sein nächster Verwandter kommen und einlösen, was sein Bruder verkauft hat. 26 Wenn aber jemand keinen Löser hat und selbst so viel aufbringen kann, um es einzulösen, 27 so soll er die Jahre abrechnen, seitdem er’s verkauft hat, und was noch übrig ist, dem Käufer zurückzahlen und so wieder zu seiner Habe kommen. 28 Kann er aber nicht so viel aufbringen, um es ihm zurückzuzahlen, so soll, was er verkauft hat, in der Hand des Käufers bleiben bis zum Erlassjahr. Dann soll es frei werden und er wieder zu seiner Habe kommen. 29 Wer ein Wohnhaus verkauft in einer Stadt mit Mauern, der hat ein ganzes Jahr Frist, es wieder einzulösen. Das soll die Zeit sein, darin er es einlösen kann. 30 Wenn er’s aber nicht einlöst, ehe das ganze Jahr um ist, so soll es der Käufer für immer behalten und seine Nachkommen, und es soll nicht frei werden im Erlassjahr. 31 Ist’s aber ein Haus auf dem Dorf, um das keine Mauer ist, so soll man es dem Feld des Landes gleichrechnen, und es soll immer eingelöst werden können und im Erlassjahr frei werden. 32 Was aber die Städte der Leviten anlangt, so sollen sie die Häuser in den Städten, die ihnen gehören, jederzeit einlösen können. 33 Wenn einer von den Leviten nicht einlöst, so soll das verkaufte Haus in der Stadt, die ihnen gehört, im Erlassjahr frei werden; denn die Häuser in den Städten der Leviten sind ihr Besitz inmitten der Israeliten. 34 Auch das Weideland vor ihren Städten soll man nicht verkaufen; denn das ist ihr Eigentum für immer.
3. Mose/Levitikus 25:1-24
Und der HERR sprach zu Mose auf dem Berge Sinai: 2 Rede mit den Israeliten und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, so soll das Land dem HERRN einen Sabbat feiern. 3 Sechs Jahre sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre deinen Weinberg beschneiden und die Früchte einsammeln, 4 aber im siebenten Jahr soll das Land dem HERRN einen feierlichen Sabbat halten; da sollst du dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden. 5 Was von selber nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben, die ohne deine Arbeit wachsen, sollst du nicht lesen; ein Sabbatjahr des Landes soll es sein. 6 Was das Land während seines Sabbats trägt, davon sollt ihr essen, du und dein Knecht und deine Magd, dein Tagelöhner und dein Beisasse, die bei dir weilen, 7 dein Vieh und das Wild in deinem Lande; all sein Ertrag soll zur Nahrung dienen. 8 Und du sollst zählen sieben Sabbatjahre, siebenmal sieben Jahre, dass die Zeit der sieben Sabbatjahre neunundvierzig Jahre mache. 9 Da sollst du die Posaune blasen lassen durch euer ganzes Land am zehnten Tage des siebenten Monats, am Versöhnungstag. 10 Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und sollt eine Freilassung ausrufen im Lande für alle, die darin wohnen; es soll ein Erlassjahr für euch sein. Da soll ein jeder bei euch wieder zu seiner Habe und zu seiner Sippe kommen. 11 Als Erlassjahr soll das fünfzigste Jahr euch gelten. Ihr sollt nicht säen und, was von selber wächst, nicht ernten, auch, was ohne Arbeit wächst, im Weinberg nicht lesen; 12 denn das Erlassjahr soll euch heilig sein; vom Felde weg dürft ihr essen, was es trägt. 13 Das ist das Erlassjahr, da jedermann wieder zu dem Seinen kommen soll. 14 Wenn du nun deinem Nächsten etwas verkaufst oder ihm etwas abkaufst, soll keiner seinen Bruder übervorteilen, 15 sondern nach der Zahl der Jahre vom Erlassjahr an sollst du es von ihm kaufen; danach, wie viel Jahre noch Ertrag bringen, soll er dir’s verkaufen. 16 Sind es noch viele Jahre, so darfst du den Kaufpreis steigern; sind es noch wenige Jahre, sollst du den Kaufpreis verringern; denn die Zahl der Ernten verkauft er dir. 17 So übervorteile nun keiner seinen Nächsten, sondern fürchte dich vor deinem Gott; denn ich bin der HERR, euer Gott. 18 Darum tut nach meinen Satzungen und haltet meine Rechte, dass ihr danach tut, auf dass ihr im Lande sicher wohnen könnt. 19 Denn das Land soll euch seine Früchte geben, dass ihr genug zu essen habt und sicher darin wohnt. 20 Und wenn ihr sagt: Was sollen wir essen im siebenten Jahr? Denn wenn wir nicht säen, so sammeln wir auch kein Getreide ein –, 21 so will ich meinem Segen über euch im sechsten Jahr gebieten, dass er Getreide schaffen soll für drei Jahre, 22 dass ihr sät im achten Jahr und von dem alten Getreide esst bis in das neunte Jahr, sodass ihr vom alten esst, bis wieder neues Getreide kommt. 23 Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Beisassen bei mir. 24 Und bei all eurem Grundbesitz sollt ihr für das Land die Einlösung gewähren.
3. Mose/Levitikus 24:10-23
Es ging aber der Sohn einer israelitischen Frau und eines ägyptischen Mannes mitten unter die Israeliten und zankte sich im Lager mit einem israelitischen Mann 11 und lästerte den Namen des HERRN und fluchte. Da brachten sie ihn zu Mose – seine Mutter aber hieß Schelomit, eine Tochter Dibris vom Stamm Dan – 12 und legten ihn gefangen, bis ihnen klare Antwort würde durch den Mund des HERRN. 13 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 14 Führe den Flucher hinaus vor das Lager und lass alle, die es gehört haben, ihre Hände auf sein Haupt legen und lass die ganze Gemeinde ihn steinigen 15 und sage zu den Israeliten: Wer seinem Gott flucht, der soll seine Schuld tragen. 16 Wer des HERRN Namen lästert, der soll des Todes sterben; die ganze Gemeinde soll ihn steinigen. Ob Fremdling oder Einheimischer, wer den Namen lästert, soll sterben. 17 Wer irgendeinen Menschen erschlägt, der soll des Todes sterben. 18 Wer aber ein Stück Vieh erschlägt, der soll’s ersetzen, Leben um Leben. 19 Und wer seinen Nächsten verletzt, dem soll man tun, wie er getan hat, 20 Schaden um Schaden, Auge um Auge, Zahn um Zahn; wie er einen Menschen verletzt hat, so soll man ihm auch tun. 21 Wer ein Stück Vieh erschlägt, der soll’s erstatten; wer aber einen Menschen erschlägt, der soll sterben. 22 Es soll ein und dasselbe Recht unter euch sein für den Fremdling wie für den Einheimischen; ich bin der HERR, euer Gott. 23 Mose aber sagte es den Israeliten und sie führten den Flucher hinaus vor das Lager und steinigten ihn. So taten die Israeliten, wie der HERR es Mose geboten hatte.
3. Mose/Levitikus 24:1-9
Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Gebiete den Israeliten, dass sie zu dir bringen reines Öl aus zerstoßenen Oliven für den Leuchter, dass man beständig Lampen aufsetzen kann. 3 Außen vor dem Vorhang, der vor der Lade mit dem Gesetz hängt, in der Stiftshütte soll Aaron den Leuchter herrichten, dass er vom Abend bis zum Morgen beständig leuchte vor dem HERRN. Das sei eine ewige Ordnung bei euren Nachkommen. 4 Er soll die Lampen auf dem Leuchter von feinem Gold herrichten, dass sie vor dem HERRN beständig leuchten. 5 Und du sollst feinstes Mehl nehmen und davon zwölf Brote backen – zwei Zehntel soll ein Brot haben – 6 und sollst sie legen in zwei Reihen, je sechs in einer Reihe, auf den Tisch von feinem Gold vor dem HERRN. 7 Und sollst auf sie legen reinen Weihrauch, dass er als Gedenkopfer bei den Broten sei, ein Feueropfer für den HERRN. 8 An jedem Sabbat soll er sie zurichten vor dem HERRN als beständige Gabe der Israeliten, eine Ordnung für immer, 9 und sie sollen Aaron und seinen Söhnen gehören. Die sollen sie essen an heiliger Stätte; denn als ein Hochheiliges von den Opfern des HERRN gehören sie Aaron als ewiges Recht.
3. Mose/Levitikus 23:33-44
Und der HERR redete mit Mose und sprach: 34 Sage zu den Israeliten: Am fünfzehnten Tage dieses siebenten Monats ist das Laubhüttenfest für den HERRN, sieben Tage lang. 35 Am ersten Tage soll eine heilige Versammlung sein; keine Arbeit sollt ihr tun. 36 Sieben Tage sollt ihr dem HERRN Feueropfer darbringen. Am achten Tage sollt ihr wieder eine heilige Versammlung halten und sollt Feueropfer dem HERRN darbringen. Es ist eine Festversammlung; keine Arbeit sollt ihr tun. 37 Das sind die Feste des HERRN, die ihr als heilige Versammlungen ausrufen sollt, um dem HERRN Feueropfer darzubringen: Brandopfer, Speisopfer, Schlachtopfer und Trankopfer, ein jedes an seinem Tage, 38 abgesehen von den Sabbaten des HERRN und euren andern Gaben und Gelübden und freiwilligen Gaben, die ihr dem HERRN gebt. 39 Am fünfzehnten Tage des siebenten Monats, wenn ihr die Früchte des Landes einbringt, sollt ihr ein Fest des HERRN halten sieben Tage lang. Am ersten Tage ist Ruhetag und am achten Tage ist auch Ruhetag. 40 Ihr sollt am ersten Tage Früchte nehmen von schönen Bäumen, Palmwedel und Zweige von Laubbäumen und Bachweiden und sieben Tage fröhlich sein vor dem HERRN, eurem Gott, 41 und sollt das Fest dem HERRN halten jährlich sieben Tage lang. Das soll eine ewige Ordnung sein bei euren Nachkommen, dass sie im siebenten Monat so feiern. 42 Sieben Tage sollt ihr in Laubhütten wohnen. Wer einheimisch ist in Israel, soll in Laubhütten wohnen, 43 dass eure Nachkommen wissen, wie ich die Israeliten habe in Hütten wohnen lassen, als ich sie aus Ägyptenland führte. Ich bin der HERR, euer Gott. 44 Und Mose tat den Israeliten die Feste des HERRN kund.
3. Mose/Levitikus 23:26-32
Und der HERR redete mit Mose und sprach: 27 Am zehnten Tage in diesem siebenten Monat ist der Versöhnungstag. Da sollt ihr eine heilige Versammlung halten und fasten und dem HERRN Feueropfer darbringen 28 und sollt keine Arbeit tun an diesem Tage, denn es ist der Versöhnungstag, dass ihr entsühnt werdet vor dem HERRN, eurem Gott. 29 Denn wer nicht fastet an diesem Tage, der wird aus seinem Volk ausgerottet werden. 30 Und wer an diesem Tage irgendeine Arbeit tut, den will ich vertilgen aus seinem Volk. 31 Darum sollt ihr keine Arbeit tun. Das soll eine ewige Ordnung sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 32 Ein feierlicher Sabbat soll er euch sein und ihr sollt fasten. Am neunten Tage des Monats, am Abend, sollt ihr diesen Ruhetag halten, vom Abend an bis wieder zum Abend.
3. Mose/Levitikus 23:23-25
Und der HERR redete mit Mose und sprach: 24 Sage zu den Israeliten: Am ersten Tage des siebenten Monats sollt ihr Ruhetag halten mit Posaunenblasen zum Gedächtnis, eine heilige Versammlung. 25 Da sollt ihr keine Arbeit tun und sollt dem HERRN Feueropfer darbringen.
3. Mose/Levitikus 23:15-22
Danach sollt ihr zählen vom Tage nach dem Sabbat, da ihr die Garbe als Schwingopfer darbrachtet, sieben ganze Wochen. 16 Bis zu dem Tag nach dem siebenten Sabbat, nämlich fünfzig Tage, sollt ihr zählen und dann ein neues Speisopfer dem HERRN opfern. 17 Ihr sollt aus euren Wohnungen zwei Brote bringen als Schwingopfer, von zwei Zehnteln feinstem Mehl, gesäuert und gebacken, als Erstlingsgabe für den HERRN. 18 Und ihr sollt herzubringen neben eurem Brot sieben einjährige Schafe ohne Fehler und einen jungen Stier und zwei Widder – das soll des HERRN Brandopfer sein – mit ihren Speisopfern und Trankopfern als ein Feueropfer zum lieblichen Geruch für den HERRN. 19 Dazu sollt ihr opfern einen Ziegenbock zum Sündopfer und zwei einjährige Schafe zum Dankopfer. 20 Und der Priester soll sie als Schwingopfer schwingen samt den Erstlingsbroten vor dem HERRN. Das alles soll als ein Schwingopfer dem HERRN heilig sein und dem Priester gehören. 21 Und ihr sollt an diesem Tag eine heilige Versammlung ausrufen; keine Arbeit sollt ihr tun. Eine ewige Ordnung soll das sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt. 22 Wenn ihr aber euer Land aberntet, sollt ihr nicht alles bis an die Ecken des Feldes abschneiden, auch nicht Nachlese halten, sondern sollt es den Armen und Fremdlingen lassen. Ich bin der HERR, euer Gott.
3. Mose/Levitikus 23:9-14
Und der HERR redete mit Mose und sprach: 10 Sage den Israeliten und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch geben werde, und es aberntet, so sollt ihr die erste Garbe eurer Ernte zu dem Priester bringen. 11 Der soll die Garbe als Schwingopfer schwingen vor dem HERRN, dass sie euch wohlgefällig mache. Das soll aber der Priester tun am Tage nach dem Sabbat. 12 Und ihr sollt am Tage, da eure Garbe geschwungen wird, ein Brandopfer dem HERRN bringen von einem einjährigen Schaf, ohne Fehler, 13 samt dem Speisopfer: zwei Zehntel feinstes Mehl, mit Öl vermengt, als ein Feueropfer für den HERRN zum lieblichen Geruch; dazu das Trankopfer: eine viertel Kanne Wein. 14 Und ihr sollt von der neuen Ernte kein Brot noch geröstete oder frische Körner essen bis zu dem Tag, da ihr eurem Gott seine Gabe bringt. Das soll eine ewige Ordnung sein bei euren Nachkommen, überall, wo ihr wohnt.
3. Mose/Levitikus 23:4-8
Dies sind aber die Feste des HERRN, die ihr ausrufen sollt als heilige Versammlungen an ihren Tagen: 5 Am vierzehnten Tage des ersten Monats gegen Abend ist des HERRN Passa. 6 Und am fünfzehnten desselben Monats ist das Fest der Ungesäuerten Brote für den HERRN; da sollt ihr sieben Tage ungesäuertes Brot essen. 7 Am ersten Tage sollt ihr eine heilige Versammlung halten; da sollt ihr keine Arbeit tun. 8 Und sieben Tage sollt ihr dem HERRN Feueropfer darbringen. Am siebenten Tage soll wieder eine heilige Versammlung sein; da sollt ihr auch keine Arbeit tun.
3. Mose/Levitikus 23:1-3
Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Sage den Israeliten und sprich zu ihnen: Dies sind die Feste des HERRN, die ihr ausrufen sollt als heilige Versammlungen; dies sind meine Feste: 3 Sechs Tage sollst du arbeiten; der siebente Tag aber ist ein feierlicher Sabbat, heilige Versammlung. Keine Arbeit sollt ihr an ihm tun; denn es ist ein Sabbat für den HERRN, überall, wo ihr wohnt.
3. Mose/Levitikus 22:26-33
Und der HERR redete mit Mose und sprach: 27 Wenn ein Rind oder Schaf oder eine Ziege geboren ist, so soll das Junge sieben Tage bei seiner Mutter sein; aber am achten Tage und danach darf man’s dem HERRN opfern, so ist es wohlgefällig. 28 Ein Rind oder Schaf soll man nicht mit seinem Jungen an einem Tage schlachten. 29 Wenn ihr aber dem HERRN ein Lobopfer darbringen wollt, das euch wohlgefällig macht, 30 so sollt ihr’s an demselben Tage essen und sollt nichts übrig behalten bis zum Morgen; ich bin der HERR. 31 Darum haltet meine Gebote und tut danach; ich bin der HERR. 32 Entheiligt nicht meinen heiligen Namen, damit ich geheiligt werde unter den Israeliten; ich bin der HERR, der euch heiligt, 33 der euch aus Ägyptenland geführt hat, um euer Gott zu sein. Ich bin der HERR.
3. Mose/Levitikus 22:17-25
Und der HERR redete mit Mose und sprach: 18 Sage Aaron und seinen Söhnen und allen Israeliten: Wer aus dem Hause Israel oder von den Fremdlingen in Israel sein Opfer darbringen will, es sei auf ein Gelübde hin oder aus freiem Willen, was sie dem HERRN als Brandopfer darbringen wollen, – 19 damit es euch wohlgefällig mache, soll es ein männliches Tier sein, ohne Fehler, von Rindern oder Schafen oder Ziegen. 20 Alles, was einen Fehler hat, sollt ihr nicht opfern, denn es wird euch nicht wohlgefällig machen. 21 Und wenn jemand ein Dankopfer dem HERRN darbringen will, um ein Gelübde zu erfüllen oder aus freiem Willen, von Rindern oder Schafen, so soll das ohne Gebrechen sein, damit es wohlgefällig sei. Es soll keinen Fehler haben. 22 Ist es blind oder hat es ein gebrochenes Glied oder eine Wunde oder ein Geschwür oder Krätze oder Flechten, so sollt ihr es dem HERRN nicht opfern und davon kein Feueropfer bringen auf den Altar des HERRN. 23 Rinder oder Schafe, die zu lange oder zu kurze Glieder haben, magst du aus freiem Willen opfern, aber für ein Gelübde sind sie nicht wohlgefällig. 24 Du sollst auch dem HERRN kein Tier zum Opfer bringen, dem die Hoden zerdrückt oder zerschlagen oder zerrissen oder ausgeschnitten sind. So etwas sollt ihr in eurem Lande an Tieren nicht tun. 25 Ihr sollt auch solche Tiere nicht aus der Hand eines Ausländers nehmen und als Speise eures Gottes opfern; denn sie taugen nicht und haben einen Fehler. Darum wird es euch nicht wohlgefällig machen.
3. Mose/Levitikus 22:1-16
Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Sage Aaron und seinen Söhnen, dass sie achtsam seien mit dem Heiligen der Israeliten, den Gaben, die sie mir heiligen, damit sie meinen heiligen Namen nicht entheiligen. Ich bin der HERR. 3 So sage ihnen nun für ihre Nachkommen: Wer von euren Nachkommen herzutritt zu dem Heiligen, das die Israeliten dem HERRN heiligen, und hat eine Unreinheit an sich, der wird ausgerottet werden vor meinem Antlitz. Ich bin der HERR. 4 Wer von den Nachkommen Aarons aussätzig ist oder einen Ausfluss hat, der soll nicht essen von dem Heiligen, bis er wieder rein ist. Wer etwa einen anrührt, der an einem Toten unrein geworden ist, oder wem der Same abgeht im Schlaf 5 und wer irgendein Gewürm anrührt, wodurch er unrein wird, oder einen Menschen, durch den er unrein wird, oder irgendetwas, was ihn unrein macht, 6 wer deren eins anrührt, der ist unrein bis zum Abend und soll von dem Heiligen nicht essen, sondern soll zuvor seinen Leib mit Wasser abwaschen. 7 Und wenn die Sonne untergegangen ist, so ist er rein. Dann darf er davon essen, denn es ist seine Nahrung. 8 Ein verendetes oder zerrissenes Tier soll er nicht essen, damit er nicht unrein daran werde. Ich bin der HERR. 9 Darum sollen sie meine Satzungen halten, dass sie nicht Sünde auf sich laden und daran sterben, wenn sie sich entheiligen. Ich bin der HERR, der sie heiligt. 10 Kein Fremder soll von dem Heiligen essen noch des Priesters Beisasse noch sein Tagelöhner. 11 Wenn aber der Priester einen Sklaven für Geld kauft, so darf der davon essen. Und der Sklave, der ihm in seinem Hause geboren wird, der darf auch von seiner Speise essen. 12 Wenn aber des Priesters Tochter die Frau eines Mannes wird, der nicht aus einer priesterlichen Sippe ist, so soll sie nicht von der heiligen Opfergabe essen. 13 Wird sie aber eine Witwe oder verstoßen und hat keine Kinder und kehrt zurück in ihres Vaters Haus, so darf sie essen von ihres Vaters Speise wie in ihrer Jugend. Aber kein Fremder soll davon essen. 14 Wer aus Versehen von dem Heiligen isst, der soll den fünften Teil dazutun und ihn dem Priester geben samt dem Heiligen. 15 Denn die Priester sollen nicht entheiligen lassen das Heilige der Israeliten, die Opfergabe für den HERRN, 16 und dadurch die Israeliten mit Schuld beladen, dass diese ihr Geheiligtes essen; denn ich bin der HERR, der sie heiligt.
3. Mose/Levitikus 21
Und der HERR sprach zu Mose: Sage den Priestern, den Söhnen Aarons, und sprich zu ihnen: Ein Priester soll sich an keinem Toten seines Volks unrein machen 2 außer an seinen nächsten Blutsverwandten: an seiner Mutter, an seinem Vater, an seinem Sohn, an seiner Tochter, an seinem Bruder 3 und an seiner Schwester, die noch Jungfrau und noch bei ihm ist, die keines Mannes Frau gewesen ist. An deren Leiche darf er sich unrein machen. 4 Sonst soll er sich nicht unrein machen an irgendeinem, der ihm zugehört unter seinem Volk; er würde sich entheiligen. 5 Sie sollen auch keine Glatze scheren auf ihrem Haupt noch ihren Bart stutzen und an ihrem Leibe kein Mal einschneiden. 6 Sie sollen ihrem Gott heilig sein und nicht entheiligen den Namen ihres Gottes, denn sie opfern die Feueropfer des HERRN, die Speise ihres Gottes; darum sollen sie heilig sein. 7 Sie sollen keine Hure zur Frau nehmen noch eine, die nicht mehr Jungfrau ist oder die von ihrem Mann verstoßen ist; denn sie sind heilig ihrem Gott. 8 Darum sollst du den Priester heilig halten, denn er opfert die Speise deines Gottes. Er soll dir heilig sein; denn ich bin heilig, der HERR, der euch heiligt. 9 Wenn eines Priesters Tochter sich durch Hurerei entheiligt, so soll man sie mit Feuer verbrennen; denn sie hat ihren Vater entheiligt. 10 Wer Hoherpriester ist unter seinen Brüdern, auf dessen Haupt das Salböl gegossen und dessen Hand gefüllt ist und der angezogen ist mit den heiligen Kleidern, der soll sein Haupthaar nicht wirr hängen lassen und seine Kleider nicht zerreißen 11 und soll zu keinem Toten kommen und soll sich weder an Vater noch an Mutter unrein machen. 12 Aus dem Heiligtum soll er nicht gehen, dass er nicht entheilige das Heiligtum seines Gottes; denn die Weihe des Salböls seines Gottes ist auf ihm. Ich bin der HERR. 13 Eine Jungfrau soll er zur Frau nehmen, 14 keine Witwe oder Verstoßene oder Entehrte oder Hure, sondern eine Jungfrau seines Volks soll er zur Frau nehmen, 15 damit er seine Nachkommen nicht entheilige unter seinem Volk; denn ich bin der HERR, der ihn heiligt. 16 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 17 Sage zu Aaron: Wenn einer deiner Nachkommen in künftigen Geschlechtern einen Fehler hat, der soll nicht herzutreten, um die Speise seines Gottes zu opfern. 18 Denn keiner, an dem ein Fehler ist, soll herzutreten, er sei blind, lahm, mit einem entstellten Gesicht, mit irgendeiner Missbildung 19 oder wer einen gebrochenen Fuß oder eine gebrochene Hand hat 20 oder bucklig oder verkümmert ist oder wer einen weißen Fleck im Auge hat oder Krätze oder Flechten oder beschädigte Hoden hat. 21 Wer nun unter Aarons, des Priesters, Nachkommen einen Fehler an sich hat, der soll nicht herzutreten, zu opfern die Feueropfer des HERRN; denn er hat einen Fehler. Darum soll er sich nicht nahen, um die Speise seines Gottes zu opfern. 22 Doch essen darf er die Speise seines Gottes, vom Heiligen und vom Hochheiligen. 23 Aber zum Vorhang soll er nicht kommen noch zum Altar nahen, weil ein Fehler an ihm ist, damit er nicht entheilige mein Heiligtum; denn ich bin der HERR, der sie heiligt. 24 Mose aber sagte dies zu Aaron und zu seinen Söhnen und zu allen Israeliten.