Vers | Thema | Bibelstelle (Luther Übersetzung) | Erklärung |
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Römer 13:1 | Unterordnung unter Autoritäten | “Jedermann sei untertan der Obrigkeit, die Gewalt über ihn hat. Denn es ist keine Obrigkeit ohne von Gott; wo aber Obrigkeit ist, die ist von Gott verordnet.” | Alle sollen sich den staatlichen Autoritäten unterordnen, da diese von Gott eingesetzt sind. |
Römer 13:2 | Widerstand gegen Autoritäten | “Wer sich nun der Obrigkeit widersetzt, der widerstrebt Gottes Ordnung; die aber widerstreben, werden ein Urteil empfangen.” | Wer sich gegen Autoritäten auflehnt, widersetzt sich Gottes Anordnung und wird verurteilt. |
Römer 13:3 | Funktion der Autoritäten | “Denn die Gewaltigen sind nicht Schrecken denen, die Gutes tun, sondern denen, die Böses tun. Willst du dich aber nicht fürchten vor der Obrigkeit, so tue Gutes; so wirst du Lob von ihr haben.” | Autoritäten sind da, um die Übeltäter zu fürchten und die Rechtschaffenen zu loben. |
Römer 13:4 | Autoritäten als Diener Gottes | “Denn sie ist Gottes Dienerin, dir zugut. Tust du aber Böses, so fürchte dich; denn sie trägt das Schwert nicht umsonst. Sie ist Gottes Dienerin, eine Rächerin zur Strafe an dem, der Böses tut.” | Autoritäten sind Diener Gottes, die das Böse bestrafen und das Gute fördern. |
Römer 13:5 | Notwendigkeit der Unterordnung | “Darum ist’s not, untertan zu sein, nicht allein um der Strafe willen, sondern auch um des Gewissens willen.” | Unterordnung ist notwendig, nicht nur wegen der Strafe, sondern auch aus Gewissensgründen. |
Römer 13:6 | Zahlung von Steuern | “Darum zahlt ihr ja auch Steuern; denn sie sind Gottes Diener, auf diesen Dienst beständig bedacht.” | Steuern sollen gezahlt werden, weil die Machthaber Diener Gottes sind, die diesen Dienst verrichten. |
Römer 13:7 | Geben, was geschuldet wird | “So gebt nun jedem, was ihr schuldig seid: Steuer, dem die Steuer gebührt; Zoll, dem der Zoll gebührt; Furcht, dem die Furcht gebührt; Ehre, dem die Ehre gebührt.” | Man soll jedem das geben, was man ihm schuldet: Steuern, Zoll, Furcht und Ehre. |
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