3. Mose/Levitikus 13:47-59
Wenn eine aussätzige Stelle an einem Kleid ist, es sei wollen oder leinen, 48 an Gewebtem oder Gewirktem, es sei leinen oder wollen, oder an Leder oder an allem, was aus Leder gemacht wird, 49 und wenn die Stelle grünlich oder rötlich ist am Kleid oder am Leder oder am Gewebten oder Gewirkten oder an irgendeinem Ding, das von Leder gemacht ist, so ist das eine aussätzige Stelle; darum soll es der Priester besehen. 50 Und wenn er die Stelle besehen hat, soll er es einschließen sieben Tage. 51 Und wenn er am siebenten Tage sieht, dass die Stelle weitergefressen hat am Kleid, am Gewebten oder am Gewirkten, am Leder oder an allem, was man aus Leder macht, so ist die Stelle fressender Aussatz und es ist unrein. 52 Und man soll das Kleid verbrennen oder das Gewebte oder Gewirkte, es sei wollen oder leinen, oder allerlei Lederwerk, woran solche Stelle ist; denn es ist fressender Aussatz und man soll es mit Feuer verbrennen. 53 Sieht aber der Priester, dass die Stelle nicht weitergefressen hat am Kleid oder am Gewebten oder am Gewirkten oder an allerlei Lederwerk, 54 so soll er gebieten, dass man das wasche, woran die Stelle ist, und soll es einschließen weitere sieben Tage. 55 Und wenn der Priester sieht, nachdem die Stelle gewaschen ist, dass die Stelle unverändert ist vor seinen Augen und auch nicht weitergefressen hat, so ist es unrein und du sollst es mit Feuer verbrennen; denn es ist tief eingefressen an der kahlen Stelle außen oder innen. 56 Wenn aber der Priester sieht, dass die Stelle verblasst ist nach dem Waschen, so soll er sie herausreißen aus dem Kleid, dem Leder, dem Gewebten oder Gewirkten. 57 Zeigt sie sich aber wiederum am Kleid, am Gewebten, am Gewirkten oder an allerlei Lederwerk, so ist es ausbrechender Aussatz und du sollst mit Feuer verbrennen, woran solche Stelle ist. 58 Das Kleid aber oder das Gewebte oder Gewirkte oder allerlei Lederwerk, das gewaschen ist und von dem die Stelle gewichen ist, soll man zum zweiten Mal waschen, so ist es rein. 59 Das ist das Gesetz über die aussätzigen Stellen an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, an Gewebtem oder an Gewirktem und an allerlei Lederwerk, wie sie rein oder unrein zu sprechen sind.