4. Mose/Numeri 6:1-21
Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Sage den Israeliten und sprich zu ihnen: Wenn jemand, Mann oder Frau, das besondere Gelübde tut, sich dem HERRN zu weihen, 3 so soll er sich des Weins und starken Getränkes enthalten; Würzwein und starken Würztrank soll er auch nicht trinken, auch nichts, was aus Weinbeeren gemacht wird; er soll weder frische noch gedörrte Weinbeeren essen. 4 Solange sein Gelübde währt, soll er nichts essen, was man vom Weinstock nimmt, von den unreifen bis zu den überreifen Trauben. 5 Solange die Zeit seines Gelübdes währt, soll kein Schermesser über sein Haupt fahren. Bis die Zeit um ist, für die er sich dem HERRN geweiht hat, ist er heilig und soll das Haar auf seinem Haupt frei wachsen lassen. 6 Während der ganzen Zeit, für die er sich dem HERRN geweiht hat, soll er zu keinem Toten gehen. 7 Er soll sich auch nicht unrein machen beim Tode seines Vaters, seiner Mutter, seines Bruders oder seiner Schwester; denn das Gelübde seines Gottes ist auf seinem Haupt. 8 Während der ganzen Zeit seines Gelübdes soll er dem HERRN heilig sein. 9 Wenn aber jemand neben ihm plötzlich stirbt und dadurch sein geweihtes Haupt unrein wird, so soll er sein Haupt scheren an dem Tage, da er wieder rein wird, das ist am siebenten Tage. 10 Und am achten Tage soll er zwei Turteltauben oder zwei andere Tauben zum Priester bringen vor die Tür der Stiftshütte. 11 Und der Priester soll die eine als Sündopfer und die andere als Brandopfer darbringen und ihn entsühnen, weil er sich an einem Toten verunreinigt und dadurch versündigt hat. Dann soll er sein Haupt an demselben Tage von neuem heiligen, 12 dass er sich dem HERRN weihe für die Zeit seines Gelübdes. Und er soll ein einjähriges Schaf bringen als Schuldopfer. Aber die vorigen Tage sollen umsonst gewesen sein, weil sein geweihtes Haupt unrein geworden war. 13 Dies ist das Gesetz des Gottgeweihten: Wenn die Zeit seines Gelübdes um ist, so soll man ihn vor die Tür der Stiftshütte führen. 14 Und er soll dem HERRN sein Opfer bringen, ein einjähriges Schaf ohne Fehler als Brandopfer und ein einjähriges Schaf ohne Fehler als Sündopfer und einen Widder ohne Fehler als Dankopfer 15 und einen Korb mit ungesäuerten Kuchen von feinstem Mehl, mit Öl vermengt, und ungesäuerte Fladen, mit Öl bestrichen, und was dazugehört an Speisopfern und Trankopfern. 16 Und der Priester soll’s vor den HERRN bringen und soll sein Sündopfer und sein Brandopfer zurichten. 17 Und den Widder soll er dem HERRN als Dankopfer zurichten samt dem Korbe mit dem ungesäuerten Brot und soll auch sein Speisopfer und sein Trankopfer darbringen. 18 Und der Geweihte soll sein geweihtes Haupt scheren vor der Tür der Stiftshütte und soll sein geweihtes Haupthaar nehmen und aufs Feuer werfen, das unter dem Dankopfer brennt. 19 Und der Priester soll eine gekochte Vorderkeule von dem Widder nehmen und einen ungesäuerten Kuchen aus dem Korbe und einen ungesäuerten Fladen und soll’s dem Geweihten auf seine Hände legen, nachdem er sein geweihtes Haar abgeschoren hat. 20 Und der Priester soll’s vor dem HERRN schwingen. Das ist der heilige Anteil für den Priester samt der Brust des Schwingopfers und der Keule des Hebopfers. Danach darf der Geweihte Wein trinken. 21 Das ist das Gesetz des Gottgeweihten, der sein Opfer dem HERRN gelobt hat, wegen seines Gelübdes, abgesehen von dem, was er sonst noch vermag. Wie er gelobt hat, soll er tun nach dem Gesetz seines Gelübdes.