- Die Aufgaben des Fürsten im Opferdienst

Die Aufgaben des Fürsten im Opferdienst

Ezechiel/Hesekiel 45:13-25 (Die Luther-Bibel 1984, 1999) 13 Das soll nun die Abgabe sein, die ihr leisten sollt, nämlich den sechsten Teil eines Scheffels von einem Fass Weizen und den sechsten Teil eines Scheffels von einem Fass Gerste. 14 Und vom Öl sollt ihr geben je den zehnten Teil eines Eimers von einem Fass, das zehn Eimer oder zehn Scheffel fasst; denn zehn Eimer sind zehn Scheffel; 15 und je ein Lamm von zweihundert Schafen von den Herden Israels zum Speisopfer und Brandopfer und Dankopfer, um für sie Sühne zu schaffen, spricht Gott der HERR. 16 Alles Volk des Landes soll diese Abgaben zum Fürsten in Israel bringen. 17 Und der Fürst soll die Brandopfer, Speisopfer und Trankopfer ausrichten an den Festen, Neumonden und Sabbaten und an allen Feiertagen des Hauses Israel. Er soll die Sündopfer und Speisopfer, Brandopfer und Dankopfer darbringen, um Sühne zu schaffen für das Haus Israel. 18 So spricht Gott der HERR: Am ersten Tag des ersten Monats sollst du nehmen einen jungen Stier, der ohne Fehler ist, und das Heiligtum entsündigen. 19 Und der Priester soll von dem Blut des Sündopfers nehmen und die Pfosten am Tempel damit besprengen und die vier Ecken des Absatzes am Altar samt den Pfosten am Tor des inneren Vorhofs. 20 So sollst du auch tun am ersten Tag des siebenten Monats wegen derer, die sich verfehlt haben aus Versehen oder Unwissenheit; damit entsühnt ihr den Tempel. 21 Am vierzehnten Tag des ersten Monats sollt ihr das Passa halten und sieben Tage feiern und ungesäuertes Brot essen. 22 An diesem Tag soll der Fürst für sich und für alles Volk des Landes einen Stier zum Sündopfer opfern. 23 Und an den sieben Tagen des Festes soll er dem HERRN täglich ein Brandopfer darbringen, je sieben Stiere und sieben Widder, die ohne Fehler sind, und je einen Ziegenbock zum Sündopfer. 24 Zum Speisopfer aber soll er je einen Scheffel zu einem Stier und einen Scheffel zu einem Widder opfern und je eine Kanne Öl zu einem Scheffel. 25 Vom fünfzehnten Tag des siebenten Monats an soll er sieben Tage nacheinander feiern wie jene sieben Tage und es ebenso halten mit Sündopfer, Brandopfer, Speisopfer samt dem Öl.

Ezechiel/Hesekiel 46:1-15 (Die Luther-Bibel 1984, 1999) 1 So spricht Gott der HERR: Das Tor am inneren Vorhof im Osten soll an den sechs Werktagen zugeschlossen sein, aber am Sabbattag und am Neumond soll man’s auftun. 2 Und der Fürst soll von draußen unter die Vorhalle des Tores treten und bei den Pfosten am Tor stehen bleiben. Und die Priester sollen sein Brandopfer und Dankopfer opfern, er aber soll auf der Schwelle des Tores anbeten und danach wieder hinausgehen; das Tor aber soll offen bleiben bis zum Abend. 3 Ebenso soll das Volk des Landes an der Tür dieses Tores anbeten vor dem HERRN an den Sabbaten und Neumonden. 4 Das Brandopfer aber, das der Fürst dem HERRN opfern soll am Sabbattag, sollen sechs Lämmer sein, die ohne Fehler sind, und ein Widder ohne Fehler 5 und als Speisopfer einen Scheffel zu jedem Widder, als Speisopfer zu den Lämmern aber, soviel seine Hand gibt, und je eine Kanne Öl zu einem Scheffel. 6 Am Neumond aber soll er einen jungen Stier opfern, der ohne Fehler ist, und sechs Lämmer und einen Widder, auch ohne Fehler, 7 und als Speisopfer je einen Scheffel zum Stier und je einen Scheffel zum Widder, aber zu den Lämmern so viel, wie er geben mag, und je eine Kanne Öl zu einem Scheffel. 8 Und wenn der Fürst hineingeht, soll er durch die Vorhalle des Tores hineingehen und auf demselben Weg wieder hinausgehen. 9 Aber wenn das Volk des Landes vor den HERRN kommt an den Feiertagen, dann sollen die, die zum Tor im Norden hineingehen, um anzubeten, durch das Tor im Süden wieder hinausgehen, und die, die zum Tor im Süden hineingehen, sollen durch das Tor im Norden wieder hinausgehen und sollen nicht wieder durch das Tor hinausgehen, durch das sie hineingegangen sind, sondern sollen durch das Tor gegenüber hinausgehen. 10 Der Fürst aber soll mit ihnen sein, wenn sie hinein- und wenn sie hinausgehen. 11 Und an den Festen und Feiertagen soll man als Speisopfer zu je einem Stier einen Scheffel und zu je einem Widder einen Scheffel opfern und zu den Lämmern, soviel seine Hand gibt, und je eine Kanne Öl zu einem Scheffel. 12 Wenn aber der Fürst ein Brandopfer oder Dankopfer als freiwillige Gabe dem HERRN darbringen will, so soll man ihm das Tor im Osten auftun, damit er sein Brandopfer und Dankopfer opfern kann, wie er es sonst am Sabbat zu opfern pflegt. Und wenn er wieder hinausgeht, soll man das Tor hinter ihm zuschließen. 13 Und er soll dem HERRN täglich ein Brandopfer darbringen, nämlich ein einjähriges Schaf ohne Fehler; das soll er alle Morgen opfern. 14 Und er soll alle Morgen den sechsten Teil eines Scheffels als Speisopfer dazu darbringen und den dritten Teil einer Kanne Öl, um das Feinmehl zu besprengen, als ein Speisopfer für den HERRN. Das soll eine ewige Ordnung sein über das tägliche Opfer. 15 Und so sollen sie das Schaf mit dem Speisopfer und dem Öl alle Morgen opfern als tägliches Brandopfer.