- Die Verteilung des Landes

Die Verteilung des Landes

Ezechiel/Hesekiel 47:21-23 (Die Luther-Bibel 1984, 1999) 21 Und ihr sollt dies Land austeilen unter die Stämme Israels, 22 und wenn ihr das Los werft, um das Land unter euch zu teilen, so sollt ihr die Fremdlinge, die bei euch wohnen und Kinder unter euch zeugen, halten wie die Einheimischen unter den Israeliten; mit euch sollen sie ihren Erbbesitz erhalten unter den Stämmen Israels, 23 und ihr sollt auch ihnen ihren Anteil am Lande geben, jedem bei dem Stamm, bei dem er wohnt, spricht Gott der HERR.

Ezechiel/Hesekiel 48:1-29 (Die Luther-Bibel 1984, 1999) 1 Dies sind die Namen der Stämme: Von Norden vom Meer an auf dem Wege nach Hetlon zu nach Hamat und Hazar-Enan, sodass Damaskus nördlich liegen bleibt, gegen Hamat: das soll Dan als seinen Anteil haben von Osten bis nach Westen. 2 Neben Dan soll Asser seinen Anteil haben von Osten bis nach Westen. 3 Neben Asser soll Naftali seinen Anteil haben von Osten bis nach Westen. 4 Neben Naftali soll Manasse seinen Anteil haben von Osten bis nach Westen. 5 Neben Manasse soll Ephraim seinen Anteil haben von Osten bis nach Westen. 6 Neben Ephraim soll Ruben seinen Anteil haben von Osten bis nach Westen. 7 Neben Ruben soll Juda seinen Anteil haben von Osten bis nach Westen. 8 Neben Juda aber sollt ihr einen Teil als Abgabe absondern von Osten bis nach Westen, der fünfundzwanzigtausend Ellen breit und so lang ist wie sonst ein Anteil von Osten bis nach Westen. Mitten darin soll das Heiligtum stehen. 9 Das Land, das ihr als Abgabe dem HERRN absondern sollt, soll fünfundzwanzigtausend Ellen lang und zehntausend Ellen breit sein. 10 Und diese Abgabe für das Heiligtum soll den Priestern gehören, nämlich fünfundzwanzigtausend Ellen lang an der Nordseite und an der Südseite und zehntausend Ellen breit an der Ostseite und an der Westseite. Und das Heiligtum des HERRN soll mitten darin stehen. 11 Es soll den geweihten Priestern gehören, den Söhnen Zadok, die mir Dienst getan haben und nicht mit den Israeliten abgefallen sind, wie die Leviten abgefallen sind. 12 Und diese besondere Abgabe von der Abgabe des Landes soll ihnen gehören und hochheilig sein, neben dem Gebiet der Leviten. 13 Die Leviten aber sollen neben dem Gebiet der Priester auch ein Gebiet von fünfundzwanzigtausend Ellen in der Länge und zehntausend Ellen in der Breite haben; denn im Ganzen soll die Länge fünfundzwanzigtausend Ellen und die Breite zwanzigtausend Ellen sein. 14 Und sie dürfen nichts davon verkaufen oder vertauschen, damit dieser beste Teil des Landes nicht in andere Hände kommt; denn er ist dem HERRN geheiligt. 15 Aber die übrigen fünftausend Ellen in der Breite entlang den fünfundzwanzigtausend Ellen sollen nicht heilig, sondern für die Stadt zum Wohnen und zur Weidetrift bestimmt sein, und die Stadt soll mitten darin stehen. 16 Und das sollen ihre Maße sein: viertausendfünfhundert Ellen an der Nordseite und an der Südseite, ebenso auch an der Ostseite und an der Westseite viertausendfünfhundert Ellen. 17 Die Weidetrift der Stadt soll zweihundertfünfzig Ellen gegen Norden und gegen Süden messen, ebenso auch gegen Osten und gegen Westen zweihundertfünfzig Ellen. 18 Aber das übrige Gebiet entlang der Abgabe für das Heiligtum, nämlich zehntausend Ellen gegen Osten und zehntausend Ellen gegen Westen, das soll dem Unterhalt derer dienen, die in der Stadt arbeiten. 19 Und Arbeiter aus allen Stämmen Israels sollen in der Stadt arbeiten. 20 So soll die ganze Abgabe fünfundzwanzigtausend Ellen im Geviert sein. Ein Viereck soll die Abgabe für das Heiligtum sein mit dem, was Eigentum der Stadt ist. 21 Was aber noch übrig ist, soll dem Fürsten gehören, nämlich auf beiden Seiten neben der Abgabe für das Heiligtum und neben dem Eigentum der Stadt entlang den fünfundzwanzigtausend Ellen an der Ostseite und an der Westseite, so weit wie die Anteile der Stämme reichen; das soll dem Fürsten gehören. Die Abgabe für das Heiligtum und der Tempel sollen in der Mitte liegen. 22 Abgesehen von dem Eigentum der Leviten und dem Eigentum der Stadt, das mitten im Gebiet des Fürsten liegt, soll das Land zwischen dem Gebiet Judas und dem Gebiet Benjamins dem Fürsten gehören. 23 Danach sollen die übrigen Stämme kommen: Benjamin soll seinen Anteil haben von Osten bis nach Westen. 24 Neben dem Gebiet Benjamins soll Simeon seinen Anteil haben von Osten bis nach Westen. 25 Neben dem Gebiet Simeons soll Issachar seinen Anteil haben von Osten bis nach Westen. 26 Neben dem Gebiet Issachars soll Sebulon seinen Anteil haben von Osten bis nach Westen. 27 Neben dem Gebiet Sebulons soll Gad seinen Anteil haben von Osten bis nach Westen. 28 Neben dem Gebiet von Gad soll im Süden die Grenze von Tamar bis an das Haderwasser von Kadesch laufen und den Bach Ägyptens hinab bis an das große Meer. 29 Das ist das Land, das ihr austeilen sollt als Erbteil unter die Stämme Israels, und das sollen ihre Erbteile sein, spricht Gott der HERR.