- Von Speis- und Trankopfern

Von Speis- und Trankopfern

4. Mose/Numeri 15:1-21
Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Israeliten und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch zur Wohnung geben werde, 3 und ihr dem HERRN Feueropfer darbringen wollt von Rindern oder von Schafen, es sei ein Brandopfer oder ein Schlachtopfer oder um ein besonderes Gelübde zu erfüllen oder als freiwillige Gabe oder bei euren Festen, um dem HERRN einen lieblichen Geruch zu bereiten, 4 dann soll, wer nun seine Gabe dem HERRN opfern will, als Speisopfer ein Zehntel feinstes Mehl dazutun, vermengt mit einer viertel Kanne Öl, 5 und als Trankopfer auch eine viertel Kanne Wein zu dem Brandopfer oder zu dem Schlachtopfer, zu jedem Schaf, das geopfert wird. 6 Wenn aber ein Widder geopfert wird, sollst du als Speisopfer darbringen zwei Zehntel feinstes Mehl, mit einer drittel Kanne Öl vermengt, 7 und als Trankopfer auch eine drittel Kanne Wein. Das sollst du dem HERRN zum lieblichen Geruch opfern. 8 Willst du aber ein Rind zum Brandopfer oder zum besonderen Gelübdeopfer oder zum Dankopfer dem HERRN darbringen, 9 so sollst du zu dem Rind als Speisopfer hinzutun drei Zehntel feinstes Mehl, mit einer halben Kanne Öl vermengt, 10 und als Trankopfer auch eine halbe Kanne Wein. Das ist ein Feueropfer für den HERRN zum lieblichen Geruch. 11 So sollst du tun mit einem Stier, mit einem Widder, mit einem Schaf oder mit einer Ziege. 12 Wie die Zahl dieser Opfer, so soll auch die Zahl der Speisopfer und Trankopfer sein. 13 Wer ein Einheimischer ist, der soll es so halten, wenn er dem HERRN opfern will ein Feueropfer zum lieblichen Geruch. 14 Und wenn ein Fremdling bei euch wohnt oder unter euch bei euren Nachkommen lebt und will dem HERRN ein Feueropfer zum lieblichen Geruch darbringen, so soll er es halten wie ihr. 15 Für die ganze Gemeinde gelte nur eine Satzung, für euch wie auch für die Fremdlinge. Eine ewige Satzung soll das sein für eure Nachkommen, dass vor dem HERRN der Fremdling sei wie ihr. 16 Einerlei Gesetz, einerlei Recht soll gelten für euch und für den Fremdling, der bei euch wohnt. 17 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 18 Rede mit den Israeliten und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, in das ich euch bringen werde, 19 und ihr esst von dem Brot des Landes, so sollt ihr dem HERRN eine Opfergabe darbringen: 20 Als Erstling eures Teigs sollt ihr einen Kuchen als Opfergabe darbringen. Wie die Opfergabe von der Tenne, 21 so sollt ihr auch dem HERRN den Erstling eures Teigs geben für alle Zeit.