- Vorschriften für die Passafeier

Vorschriften für die Passafeier

4. Mose/Numeri 9:1-14
Und der HERR redete mit Mose in der Wüste Sinai im zweiten Jahr, nachdem sie aus Ägyptenland gezogen waren, im ersten Monat und sprach: 2 Lass die Israeliten Passa halten zur festgesetzten Zeit; 3 am vierzehnten Tage dieses Monats gegen Abend zur festgesetzten Zeit sollt ihr es halten nach all seinen Satzungen und Ordnungen. 4 Und Mose redete mit den Israeliten, dass sie das Passa hielten. 5 Und sie hielten Passa am vierzehnten Tage des ersten Monats gegen Abend in der Wüste Sinai; ganz wie der HERR es Mose geboten hatte, so taten die Israeliten. 6 Da waren einige Männer unrein geworden an einem toten Menschen, sodass sie nicht Passa halten konnten an diesem Tage. Die traten vor Mose und Aaron am gleichen Tage 7 und sprachen zu ihm: Wir sind unrein geworden an einem toten Menschen. Warum sollen wir zurückstehen, dass wir unsere Gabe dem HERRN nicht bringen dürfen zur festgesetzten Zeit mit den Israeliten? 8 Mose sprach zu ihnen: Wartet, ich will hören, was euch der HERR gebietet. 9 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 10 Sage den Israeliten: Wenn jemand unter euch oder unter euren Nachkommen unrein geworden ist an einem Toten oder auf einer weiten Reise ist, so soll er dennoch dem HERRN Passa halten, 11 aber erst im zweiten Monat am vierzehnten Tage gegen Abend, und soll es mit ungesäuertem Brot und bitteren Kräutern essen. 12 Und sie sollen nichts davon übrig lassen bis zum Morgen, auch keinen Knochen davon zerbrechen und sollen’s ganz nach der Ordnung des Passa halten. 13 Wer aber rein ist und wer nicht auf einer Reise ist und unterlässt es, das Passa zu halten, der soll ausgerottet werden aus seinem Volk, weil er seine Gabe nicht zur festgesetzten Zeit dem HERRN gebracht hat. Er soll seine Sünde tragen. 14 Und wenn ein Fremdling bei euch wohnt und auch dem HERRN Passa halten will, so soll er’s halten nach der Satzung und der Ordnung des Passa. Einerlei Satzung soll bei euch sein für den Fremdling wie für den Einheimischen.