- Weitere Opfergesetze

3. Mose/Levitikus 22:26-33
Und der HERR redete mit Mose und sprach: 27 Wenn ein Rind oder Schaf oder eine Ziege geboren ist, so soll das Junge sieben Tage bei seiner Mutter sein; aber am achten Tage und danach darf man’s dem HERRN opfern, so ist es wohlgefällig. 28 Ein Rind oder Schaf soll man nicht mit seinem Jungen an einem Tage schlachten. 29 Wenn ihr aber dem HERRN ein Lobopfer darbringen wollt, das euch wohlgefällig macht, 30 so sollt ihr’s an demselben Tage essen und sollt nichts übrig behalten bis zum Morgen; ich bin der HERR. 31 Darum haltet meine Gebote und tut danach; ich bin der HERR. 32 Entheiligt nicht meinen heiligen Namen, damit ich geheiligt werde unter den Israeliten; ich bin der HERR, der euch heiligt, 33 der euch aus Ägyptenland geführt hat, um euer Gott zu sein. Ich bin der HERR.